ias institut für angewandte sozialwissenschaften: Umgangsformen im Betrieb

Montag, Juni 12, 2006

Umgangsformen im Betrieb

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass es kein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wenn ein Mitarbeiter das Grüssen seines Vorgesetzten nicht erwidert. Link