Quellensteuer in Graubünden
Sie meinen, dass die Geschichte der sieben Zwerge aus dem letzten Beitrag frei erfunden ist? Dann zitieren wir für Sie aus den «Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer 2006» der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden:
Der Quellensteuerpflicht unterliegen auch Ausländer ohne Bewilligung (sogenannte Schwarzarbeiter).Falls Sie für Ihre bewilligungslosen ausländischen Mitarbeiter doch Ihren Obolus entrichten möchten: Ergänzende Ausküfte zu diesen Weisungen erteilen die tüchtigen kleinen Bergbewohner des Gemeindesteueramts oder der kantonalen Steuerverwaltung.
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